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Fördermöglichkeiten für Mieterstromanlagen: So sparst Du bei der Investition

2. Juni 2025

⏱ 2 min Lesezeit
Eine fröhliche Familie in einer gemütlichen Wohnküche lächelt, während sie die deutlich niedrigere Stromrechnung begutachtet, die mit einem grünen Stempel „Mieterstrom-Sparen“ versehen ist. Draußen vor dem Fenster leuchten die Sonnenkollektoren auf dem Dach ihres Gebäudes sanft im warmen Nachmittagslicht. Ein dezentes Symbol überlagert sie: „60% selbst erzeugter Solarstrom“. In der Ferne sind benachbarte Gebäude ebenfalls mit Solaranlagen ausgestattet, was den wachsenden Trend zu nachhaltiger, kostensparender Energie in Gemeinden symbolisiert. Die Szene unterstreicht den Komfort, die Erschwinglichkeit und das Gefühl des stillen Klimaschutzes zu Hause.

Du willst Mieterstrom anbieten – aber die Investition schreckt Dich noch ab? Keine Sorge: Wer clever plant, muss die Kosten nicht allein tragen. Es gibt zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse, mit denen sich der Einstieg in Mieterstrom deutlich günstiger gestalten lässt – speziell für Mehrfamilienhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte.

In diesem Ratgeber erfährst du:


Ich will investieren – aber mit finanzieller Sicherheit im Rücken.

Vermieter

Förderprogramme nutzen, die kaum jemand kennt
Kombination aus EEG-Vergütung und Zuschüssen möglich
Mehr Wirtschaftlichkeit durch steuerliche Vorteile und Förderberatung

Warum es sich lohnt, Förderungen zu prüfen

Mieterstromanlagen profitieren nicht nur von der EEG-Vergütung – es gibt darüber hinaus zahlreiche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen. Diese reduzieren die Anfangsinvestition und verbessern die Amortisationszeit.

Förderprogramme im Überblick

  • Förderung von Speicher, Mess- oder Steuertechnik als Ergänzung
  • Mieterstromzuschlag (§ 21 EEG) – gesetzlich geregelt, pro kWh
  • KfW-Programme (z. B. 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“)
  • Förderprogramme auf Landesebene (z. B. Bayern, NRW, Berlin)
  • Kommunale Förderungen & Klimafonds

So könnte die Förderung für Dein Projekt aussehen

Je nach Anzahl der Wohneinheiten unterscheiden sich Förderhöhe und Kombinationsmöglichkeiten. Hier findest Du drei Beispielkonstellationen für 6, 12 und 18 Parteien – jeweils mit realistischen Förderprogrammen, die Du gezielt beantragen kannst.

Förderungen für kleine WEG / MFH

Förderprogramm / TypFörderung (geschätzt)Voraussetzung
Mieterstromzuschlag (EEG §21)
/ Bundeszuschlag
ca. 1.200 €/JahrEigenverbrauchsanteil mind. 40 %, < 100 kWp
KfW 270 Kredit
/ zinsgünstiger Kredit
bis zu 30.000 € (für PV + Speicher)Energieeffizienz, technischer Nachweis
Kommunale Klimaförderung
z. B. München / Investitionszuschuss
3.000–6.000 € pauschalStadtgebiet, erneuerbare Energie + Stromnutzung

Förderungen für mittlere WEG / Bestand

Förderprogramm / TypFörderung (geschätzt)Voraussetzung
Mieterstromzuschlag (EEG §21)
/ Bundeszuschlag
ca. 2.400 €/JahrStrom direkt an Mieter:innen, kein Volleinspeiser
KfW 270 + Tilgungszuschuss /
Kredit + Zuschuss
bis zu 50.000 €, 15–20 % RückzahlungserlassNeubau oder Sanierung, Nachweis PV-System
Landesförderung (z. B. BAFA + NRW Progres) / Investitionszuschussbis 10.000 € für PV + MesssystemeBundeslandsspezifisch, Antrag vor Maßnahmenbeginn

Förderungen für größere Projekte

Förderprogramm / TypFörderung (geschätzt)Voraussetzung
Mieterstromzuschlag (EEG §21)
/ Bundeszuschlag
ca. 3.600 €/JahrDachanlage, 40 % Verbrauch durch Mieter:innen
KfW 270 + Speicherförderung /
Kredit + Zuschuss
bis zu 75.000 € (inkl. Speicherförderung)Kombination PV + Speicher, Netzverträglichkeit
Landeszuschuss (z. B. Berlin SolarPLUS) / Landesförderungbis zu 15.000 €Standort Berlin, kombinierbar mit EEG und KfW

So beantragst Du Förderungen richtig

  1. Frühzeitig planen – viele Programme erfordern Antrag vor Projektbeginn
  2. Alle Unterlagen bereithalten: Verbrauchsprognose, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angebote
  3. Förderberatung nutzen (z. B. über Energieagenturen oder spezialisierte Berater)

Fazit: Mehr Wirtschaftlichkeit durch clevere Förderung

Mieterstrom muss keine teure Vision bleiben. Wer Förderprogramme strategisch einsetzt, senkt Kosten, reduziert Risiken und verbessert die Rentabilität. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt – bevor Programme ausgelaufen oder Budgets erschöpft sind.

FAQ – Förderung für Mieterstrom

Kann ich Mieterstrom und KfW-Förderung kombinieren?

Ja – viele Programme sind kombinierbar. Wichtig ist die richtige Reihenfolge bei der Antragstellung.

Gibt es spezielle Förderungen für Bestandsgebäude?

Ja, einige Bundesländer fördern gezielt Sanierungen und PV-Nachrüstungen in Mehrfamilienhäusern.

Wer darf Fördermittel beantragen – Vermieter oder Betreiber?

In der Regel: der Eigentümer oder der Betreiber der Anlage (z. B. Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft, Projektgesellschaft).

Gibt es auch steuerliche Vorteile?

Ja – etwa durch degressive Abschreibung oder reduzierte Umsatzsteuerregelung bei bestimmten Modellen.

Du willst in Mieterstrom investieren – aber nicht alles allein zahlen?

Nutze jetzt Förderungen, die Dein Projekt tragen.

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Jan (PV Enthusiast)

Aus Aubing, für München. Dieser Ratgeber wurde von Jan verfasst – Münchner mit PV im Blut. Er ist Ingenieur für Recycling & Umwelttechnik und überzeugt vom Gelingen der Energiewende.
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