Du willst Mieterstrom anbieten – aber die Investition schreckt Dich noch ab? Keine Sorge: Wer clever plant, muss die Kosten nicht allein tragen. Es gibt zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse, mit denen sich der Einstieg in Mieterstrom deutlich günstiger gestalten lässt – speziell für Mehrfamilienhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte.
In diesem Ratgeber erfährst du:
„Ich will investieren – aber mit finanzieller Sicherheit im Rücken.“
Vermieter
Warum es sich lohnt, Förderungen zu prüfen
Mieterstromanlagen profitieren nicht nur von der EEG-Vergütung – es gibt darüber hinaus zahlreiche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen. Diese reduzieren die Anfangsinvestition und verbessern die Amortisationszeit.
Förderprogramme im Überblick
- Förderung von Speicher, Mess- oder Steuertechnik als Ergänzung
- Mieterstromzuschlag (§ 21 EEG) – gesetzlich geregelt, pro kWh
- KfW-Programme (z. B. 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“)
- Förderprogramme auf Landesebene (z. B. Bayern, NRW, Berlin)
- Kommunale Förderungen & Klimafonds
Förderbespiele
So könnte die Förderung für Dein Projekt aussehen
Je nach Anzahl der Wohneinheiten unterscheiden sich Förderhöhe und Kombinationsmöglichkeiten. Hier findest Du drei Beispielkonstellationen für 6, 12 und 18 Parteien – jeweils mit realistischen Förderprogrammen, die Du gezielt beantragen kannst.
Förderungen für kleine WEG / MFH
| Förderprogramm / Typ | Förderung (geschätzt) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mieterstromzuschlag (EEG §21) / Bundeszuschlag | ca. 1.200 €/Jahr | Eigenverbrauchsanteil mind. 40 %, < 100 kWp |
| KfW 270 Kredit / zinsgünstiger Kredit | bis zu 30.000 € (für PV + Speicher) | Energieeffizienz, technischer Nachweis |
| Kommunale Klimaförderung z. B. München / Investitionszuschuss | 3.000–6.000 € pauschal | Stadtgebiet, erneuerbare Energie + Stromnutzung |
Förderungen für mittlere WEG / Bestand
| Förderprogramm / Typ | Förderung (geschätzt) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mieterstromzuschlag (EEG §21) / Bundeszuschlag | ca. 2.400 €/Jahr | Strom direkt an Mieter:innen, kein Volleinspeiser |
| KfW 270 + Tilgungszuschuss / Kredit + Zuschuss | bis zu 50.000 €, 15–20 % Rückzahlungserlass | Neubau oder Sanierung, Nachweis PV-System |
| Landesförderung (z. B. BAFA + NRW Progres) / Investitionszuschuss | bis 10.000 € für PV + Messsysteme | Bundeslandsspezifisch, Antrag vor Maßnahmenbeginn |
Förderungen für größere Projekte
| Förderprogramm / Typ | Förderung (geschätzt) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mieterstromzuschlag (EEG §21) / Bundeszuschlag | ca. 3.600 €/Jahr | Dachanlage, 40 % Verbrauch durch Mieter:innen |
| KfW 270 + Speicherförderung / Kredit + Zuschuss | bis zu 75.000 € (inkl. Speicherförderung) | Kombination PV + Speicher, Netzverträglichkeit |
| Landeszuschuss (z. B. Berlin SolarPLUS) / Landesförderung | bis zu 15.000 € | Standort Berlin, kombinierbar mit EEG und KfW |
So beantragst Du Förderungen richtig
- Frühzeitig planen – viele Programme erfordern Antrag vor Projektbeginn
- Alle Unterlagen bereithalten: Verbrauchsprognose, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angebote
- Förderberatung nutzen (z. B. über Energieagenturen oder spezialisierte Berater)
Fazit: Mehr Wirtschaftlichkeit durch clevere Förderung
Mieterstrom muss keine teure Vision bleiben. Wer Förderprogramme strategisch einsetzt, senkt Kosten, reduziert Risiken und verbessert die Rentabilität. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt – bevor Programme ausgelaufen oder Budgets erschöpft sind.
FAQ – Förderung für Mieterstrom
Ja – viele Programme sind kombinierbar. Wichtig ist die richtige Reihenfolge bei der Antragstellung.
Ja, einige Bundesländer fördern gezielt Sanierungen und PV-Nachrüstungen in Mehrfamilienhäusern.
In der Regel: der Eigentümer oder der Betreiber der Anlage (z. B. Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft, Projektgesellschaft).
Ja – etwa durch degressive Abschreibung oder reduzierte Umsatzsteuerregelung bei bestimmten Modellen.

